Referendariat
Die ZVR-Klausur
Einführung
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Vrss. der Zwangsvollstreckung?
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Vrss. der Zwangsvollstreckung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Vrss. der Zwangsvollstreckung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z darf erst tätig werden, wenn diejenigen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, die das „Ob“ der Zwangsvollstreckung regeln.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Z fragt sich, ob er für die von G begehrte Sachpfändung überhaupt zuständig ist. Betrifft diese Frage das „Ob“ der Zwangsvollstreckung?
Genau, so ist das!
3. Z fragt sich, ob auch die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Gehört hierzu Gs Parteifähigkeit?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Z weiß, dass er nicht tätig werden darf, wenn ein Vollstreckungshindernis vorliegt (§ 775 ZPO). Handelt es sich hierbei um eine besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung?
Ja!
5. Die Voraussetzungen, die das „Ob“ der Zwangsvollstreckung regeln, liegen alle vor. Gibt es auch Regeln, die Z bei der Ausführung der Zwangsvollstreckung beachten muss?
Genau, so ist das!
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