Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2022
Hinreichende Personalausstattung an Gerichten als Bestandteil des Rechts auf den gesetzlichen Richter (BVerfG, Beschl. v. 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17)
Hinreichende Personalausstattung an Gerichten als Bestandteil des Rechts auf den gesetzlichen Richter (BVerfG, Beschl. v. 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B beantragt vor dem vor dem Landessozialgericht (LSG) Prozesskostenhilfe. Das Gericht lehnt ihren Antrag ab. An dem Beschluss wirkt ein an das LSG abgeordneter Richter mit, der eigentlich am Sozialgericht tätig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Hinreichende Personalausstattung an Gerichten als Bestandteil des Rechts auf den gesetzlichen Richter (BVerfG, Beschl. v. 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B sieht sich in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) verletzt. Ist die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG) statthaft?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit verlangt, dass Richter sachlich und persönlich unabhängig sind (Art. 97 GG).
Ja!
3. Gerichte sind grundsätzlich mit hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten und damit i.S.d. Art. 97 Abs. 2 GG persönlich unabhängigen Richtern zu besetzen.
Genau, so ist das!
4. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) gewährleistet, dass bei einer Entscheidung nur Richter mitwirken, die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind.
Ja, in der Tat!
5. Ein Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ist nie gerechtfertigt.
Nein!
6. Diese vom BVerfG entwickelten Grundsätze finden auf die auf Lebenszeit ernannten Richter, die an ein anderen Gericht abgeordnet werden, keine Anwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Abordnung eines Richters an ein höheres Gericht kann bei einer unzureichenden Ausstattung des Gerichts mit planmäßigen Richtern gerechtfertigt sein.
Nein, das trifft nicht zu!
8. In diesem Fall erfolgte der mehrjährige Einsatz des abgeordneten Richters aufgrund einer unzureichenden Planstellenausstattung des LSG. Ist der Eingriff in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG GG gerechtfertigt?
Nein!
9. Ist B in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) verletzt?
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
david1234
14.7.2024, 16:55:56
Danke für diese schöne Aufarbeitung! Die
Justizgrundrechtesind mir noch nicht so auf dem Schirm gewesen, dazu ist dieser Fall perfekt. Ich hätte mir noch eine dogmatische Ergänzung/Vertiefung gewünscht, wieso dieses Recht eingeschränkt werden kann - im Vergleich m
it Grundrechten findet sich ja kein Möglichkeit der Einschränkung im Normtext.