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Duldungspflicht gegenüber abprallenden Schnee von baurechtlich zulässig errichtetem Nachbargebäude

Duldungspflicht gegenüber abprallenden Schnee von baurechtlich zulässig errichtetem Nachbargebäude

15. Oktober 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Nachbar N baut - baurechtlich zulässig - ein Wohnhaus direkt angrenzend an Es Tankstellengebäude. Infolgedessen muss E ihr Tankstellendach nach DIN-Vorschriften für €50.000 ertüchtigen, um den veränderten Schneelastanforderungen infolge des vom Haus abprallenden Schnees zu entsprechen.

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