Öffentliches Recht

Baurecht: Bauordnungsrecht

Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde

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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde

24. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.

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