Öffentliches Recht
Baurecht: Bauordnungsrecht
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
13. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
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Einordnung des Falls
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgabe der Baubehörden ist es, fehlende Genehmigungen von Tanzpartys zu überprüfen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der von B erlassene Verwaltungsakt wirkt für Q belastend.
Genau, so ist das!
3. Da durch Qs Bauwerk Menschen gefährdet sind, kann B ohne gesetzliche Eingriffsermächtigung Q dazu verpflichten, das Gebäude abzureißen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. In der geltenden Landesbauordnung wird Behörde B für die Überwachung von Bauwerken für zuständig erklärt (z.B. § 58 Abs. 1 S. 1 HBauO, § 61 Abs. 2 S. 1 HBO). Kann B hierauf die Abrissverfügung stützen?
Nein!
5. B kann die Abrissverfügung auf die spezielle Ermächtigung für Abrissverfügungen stützen (z.B. § 76 Abs. 1 S. 1 HBauO, § 82 Abs. 1 S. 1 HBO).
Genau, so ist das!
6. Neben der gesetzlichen Ermächtigung für Abrissverfügungen kann B die Abrissverfügung auch stützen auf die bauordnungsrechtliche Generalklausel (z.B. § 58 Abs. 1 S. 2 HBauO, § 61 Abs. 2 S. 2 HBO).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lenny
14.8.2024, 16:01:12
es wäre sehr hilfreich wenn man bspw. in den Einstellungen sein Bundesland angeben kann und dann in den Aufgaben nur dann die jeweilige Norm für sein Bundesland angezeigt bekommt, da sich meiner Ansicht nach die Norm bedeutend besser einprägt :)

Christian Leupold-Wendling
24.9.2024, 09:47:16
Hi Lenny, danke für Dein Feedback! Wir sind ganz bei Dir, das wäre klasse. Leider ist das ein relativ aufwändiges technische Problem. Wir sind aber bereits an der Konzeptionierung der Verbesserung der Landesrechtsmodule in dieser Richtung. Bitte hab Geduld, das wird nicht kurzfristig kommen leider. Lieben Gruß
celina99
5.11.2024, 17:27:14
Es wäre sehr hilfreich, wenn auch hier links zu den Normen angelegt werden könnten :)