Grundfall für Enteignung
2. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt, dass näher bezeichnete Flächen für den Ausbau von Windrädern zwingend benötigt werden. Dafür, dass durch das beschlossene Gesetz den Eigentümern jegliche Rechte an den Grundstücken genommen werden, erhalten sie eine Entschädigung.
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Einordnung des Falls
Grundfall für Enteignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine Enteignung i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unterliegt eine Enteignung einem einfachen Gesetzesvorbehalt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Enteignung darf nur zum Zwecke der Güterbeschaffung erfolgen.
Ja, in der Tat!
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