Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) hat von Papi zum bestandenen Grundstudium ein Seegrundstück geschenkt bekommen. S will jetzt bauen, was ist ihm eigentlich egal. Er beantragt bei der zuständigen Behörde eine "Genehmigung zum Bauen".
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Einordnung des Falls
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Eigentum an einem Grundstück umfasst nach wohl h.M. grundsätzlich die Baufreiheit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aus der Baufreiheit bzw. aus dem Eigentum folgt das uneingeschränkte Recht des Eigentümers, auf seinem Grundstück ein Bauvorhaben zu errichten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Frage, ob eine Bautätigkeit baurechtlich zulässig ist, setzt voraus, dass ein konkretes Bauvorhaben vorhanden ist. Dies ist Bezugspunkt einer Prüfung der baurechtlichen Voraussetzungen.
Ja!
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