Schüler
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die schwedische Klimaaktivistin und Schülerin G (14 Jahre) ist vor kurzem von Schweden nach Deutschland gezogen und möchte während des Unterrichts eine Klima-Demo an ihrer staatlichen Schule durchführen. Direktor D untersagt die Demo auf Grundlage des entsprechenden Gesetzes.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schüler
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) gilt nach ihrem Wortlaut zunächst nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G ist minderjährig. Scheidet damit ein Schutz durch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) aus?
Nein!
3. G steht als Schülerin in einem Sonderstatusverhältnis zur Schule. Ist deshalb eine Anwendung der Grundrechte in diesem Verhältnis ausgeschlossen?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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