Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
Leistungsverfügung (Beispielsfall)
Leistungsverfügung (Beispielsfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bernd (B) hat Vera (V) im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an ihrer neuen Vespa entzogen. V will nun die Herausgabe der Vespa an sich im Wege einstweiliger Verfügung erreichen.
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Einordnung des Falls
Leistungsverfügung (Beispielsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich dient das einstweilige Verfügungsverfahren nur der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ausnahmsweise ermöglicht eine Leistungsverfügung jedoch die Befriedigung eines Anspruchs, auch wenn dies die Vorwegnahme der Hauptsache zur Folge hat.
Ja!
3. Eine Leistungsverfügung (§ 940 ZPO analog) ist ausnahmsweise zulässig, wenn andernfalls ein unverhältnismäßig großer, irreparabler oder existenzgefährdender Nachteil droht. Besteht in Vs Fall eine solche Notlage?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Weil B der V ihre Vespa durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist ausnahmsweise eine Leistungsverfügung (§ 940 ZPO analog) statthaft.
Ja, in der Tat!
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