Einstweilige Verfügung (Antrag)

22. November 2024

4,8(826 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Anwältin A soll für den Mandanten M einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe des Fahrrads stellen. Der Herausgabeanspruch resultiert nicht aus Besitzschutzansprüchen wegen verbotener Eigenmacht.

Diesen Fall lösen 90,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Einstweilige Verfügung (Antrag)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei der Formulierung des Antrags muss A beachten, dass grundsätzlich ein Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht.

Ja!

Bei der Antragstellung auf Erlass einer Sicherungsverfügung ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das einstweilige Verfügungsverfahren nur auf vorläufige Regelungen gerichtet ist. Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist unzulässig. Soll z.B. ein Herausgabeanspruch gesichert werden, so darf der Antrag sich grundsätzlich nicht auf die Herausgabe der Sache an den Anspruchsinhaber richten. Anders ist dies im Fall der Leistungsverfügung, bei der ausnahmsweise eine Vorwegnahme der Hauptsache möglich ist. Liegt z.B. verbotene Eigenmacht vor, so kann die Sache direkt an den Antragsteller herausverlangt werden.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. A sollte folgenden Antrag stellen: „Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe hat der Antragsgegner das Fahrrad an den Antragsteller herauszugeben.“

Nein, das ist nicht der Fall!

Im einstweiligen Rechtsschutz sollten Anwälte im Regelfall keine Anträge stellen, mit denen die Hauptsache vorweggenommen wird. Denn es besteht die Gefahr, dass das Gericht den Antrag aus diesem Grund zurückweisen wird. Bei Herausgabeansprüchen sollte man daher die Herausgabe an einen Sequester beantragen. Dieser muss die Sache verwahren, bis in der Hauptsache entschieden ist. Eine Ausnahme besteht nur im Fall der Leistungsverfügung. M will einen Herausgabeanspruch vorläufig sichern. Es ist nicht ersichtlich, dass ausnahmsweise ein Leistungsantrag statthaft wäre, insbesondere hat Ms Schuldner das Rad nicht durch verbotene Eigenmacht erlangt.

3. Der Antrag könnte lauten: „Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe hat der Antragsgegner das Fahrrad an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben.“

Ja, in der Tat!

Um eine Vorwegnahme der Hauptsache zu vermeiden, sollte man die Herausgabe an einen Sequester beantragen. Dies gilt ebenfalls bei der Regelungsverfügung. Auch bei dieser muss im Antrag deutlich werden, dass nur eine vorläufige Regelung beantragt wird (“…einstweilen…, …bis zur Entscheidung in der Hauptsache…”)
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EN

Entenpulli

9.10.2024, 14:36:55

Müsste das Fahrrad nicht auch hier präzise benannt werden oder reicht es ausnahmsweise aus, dass sich das aus der Begründung ergibt?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen