Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
Einstweilige Verfügung (Antrag)
Einstweilige Verfügung (Antrag)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A soll für den Mandanten M einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe des Fahrrads stellen. Der Herausgabeanspruch resultiert nicht aus Besitzschutzansprüchen wegen verbotener Eigenmacht.
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Einordnung des Falls
Einstweilige Verfügung (Antrag)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Formulierung des Antrags muss A beachten, dass grundsätzlich ein Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A sollte folgenden Antrag stellen: „Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe hat der Antragsgegner das Fahrrad an den Antragsteller herauszugeben.“
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Antrag könnte lauten: „Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe hat der Antragsgegner das Fahrrad an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben.“
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Entenpulli
9.10.2024, 14:36:55
Müsste das Fahrrad nicht auch hier präzise benannt werden oder reicht es ausnahmsweise aus, dass sich das aus der Begründung ergibt?