Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
19. Mai 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (4.623 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G betreibt ein Café. In diesem gibt es eine Küche, Tische und Stühle und Kaffeemaschinen. Auch besitzt G alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen. Neue Gesundheitsvorschriften des Bundes beeinträchtigen den Betrieb des Cafés stark. G sieht darin eine Verletzung ihres Eigentumsrechts.
Diesen Fall lösen 65,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zivilrechtlich ist das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb nach h.L. auch vom sachlichen Anwendungsbereich der Eigentumsfreiheit erfasst?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
blu
9.5.2024, 23:51:45
irgendwie finde ich das kapitel zu art 14 überhaupt nicht gelungen. es bietet keinen verständlichen einstieg und der aufbau ist super verwirrend gestaltet. vieles wird suuuuuper oft wiederholt statt systematisch vorzugehen und auch im hinblick auf die klausur art 14 anschaulich zu erklären sehr frustrierend!!

CR7
2.8.2024, 17:35:51
@[blu](153782) Hinsichtlich der ursprünglichen Aufgaben stimme ich dir zu, aber ich finde gerade die neuen Aufgaben sind ganz gut geworden. Hast du denn einen konkreten Vorschlag für das Team?

Sebastian Schmitt
8.5.2025, 08:42:45
Hallo @[blu](153782), vielen Dank für Deinen Hinweis. Das soll natürlich nicht sein und ist auch nicht unser Anspruch. Wie @[CR7](145419) schon gesagt hat, können wir Eure Verbesserungswünsche aber natürlich umso besser umsetzen, je konkreter Ihr Probleme aus Eurer Sicht beschreibt. Damit will ich gar nicht sagen, dass hier nicht möglicherweise Korrekturbedarf am ganzen Kapitel zu Art 14 GG besteht. Für uns ist es aber nicht leicht, mit einem recht allgemeinen Hinweis auf fehlende Systematik und ebenso fehlende Anschaulichkeit umzugehen: Inwiefern fehlt Dir denn die Systematik? Und was genau meinst Du mit "anschaulich": Die Länge der Lösungen, die Praxisnähe der Beispiele, das Herunterbrechen der rechtlichen Probleme auf sprachlich einfachere Formulierungen? Zumindest konkrete Beispiele zu Deinen Punkten wären für uns wirklich hilfreich – denn sonst überarbeiten wir nachher ein ganzes Kapitel, was sehr zeitaufwändig ist, ohne Eure Kritik wirklich zu treffen. Mit dem Hinweis auf zu viele Wiederholungen können wir schon besser arbeiten, würden den möglichen Korrekturbedarf am Kapitel zu Art 14 GG natürlich gerne "in einem Rutsch" erledigen, wenn sich jemand aus unserem Team ohnehin vertieft mit dem ganzen Abschnitt befassen wird. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
annsophie.mzkw
22.11.2024, 11:30:04
Ist das nicht ein glatter Fall der Betroffenheit der Berufsfreiheit?
hannabuma
30.11.2024, 19:24:14
Würde sagen ja. Daneben kann man den SB der Eigentumsfreiheit diskutieren, den man neben der Berufsfreiheit auch bejahen kann, wenn der Kläger hier in der Nutzung einer seiner Eigentumspositionen beeinträchtigt wird. Nach hL wäre das hier (-), sodass man nur noch die Berufsfreiheit prüfen würde.