Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

25. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G betreibt ein Café. In diesem gibt es eine Küche, Tische und Stühle und Kaffeemaschinen. Auch besitzt G alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen. Neue Gesundheitsvorschriften des Bundes beeinträchtigen den Betrieb des Cafés stark. G sieht darin eine Verletzung ihres Eigentumsrechts. ‌

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Zivilrechtlich ist das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt.

Genau, so ist das!

Unter dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb versteht man die Gesamtheit dessen, was den wirtschaftlichen Wert des konkreten Betriebs ausmacht. Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb ist als „sonstiges Recht“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt. ‌
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2. Ist der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb nach h.L. auch vom sachlichen Anwendungsbereich der Eigentumsfreiheit erfasst?

Nein, das trifft nicht zu!

Das BVerfG hat diese Frage bisher offengelassen. In der Literatur ist die Frage umstritten. Art. 14 GG umfasst grundsätzlich nur einzelne Vermögenspositionen und keine Gesamtheit. Der Gewerbebetrieb stellt aber die Summe einzelner Eigentumspositionen dar. Daher ist die h.L. der Meinung, dass auch der Gewerbebetrieb als Ganzes nicht geschützt ist. Eine andere Ansicht ist gut vertretbar. So könnte man argumentieren, dass der Gewerbebetrieb als Ganzes häufig einen höheren Wert haben wird, als dessen Einzelteile. Auch wird der Eigentumsbegriff des Art. 14 GG schließlich weit ausgelegt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BLU

blu

9.5.2024, 23:51:45

irgendwie finde ich das kapitel zu art 14 überhaupt nicht gelungen. es bietet keinen verständlichen einstieg und der aufbau ist super verwirrend gestaltet. vieles wird suuuuuper oft wiederholt statt systematisch vorzugehen und auch im hinblick auf die klausur art 14 anschaulich zu erklären sehr frustrierend!!

CR7

CR7

2.8.2024, 17:35:51

@[blu](153782) Hinsichtlich der ursprünglichen Aufgaben stimme ich dir zu, aber ich finde gerade die neuen Aufgaben sind ganz gut geworden. Hast du denn einen konkreten Vorschlag für das Team?

AS

as.mzkw

22.11.2024, 11:30:04

Ist das nicht ein glatter Fall der Betroffenheit der Berufsfreiheit?


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