Vorteilssicherungsabsicht 2
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L hat O einen wertvollen Sessel gestohlen. W will O helfen, den Sessel wieder zu erlangen. Sie bietet dem Dieb in einer öffentlichen Anzeige €20.000, wenn er den Sessel zurück gibt. L lässt sich auf den Deal ein, bringt den Sessel zurück und erhält das Geld.
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Einordnung des Falls
Vorteilssicherungsabsicht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat W dem L zur Vorteilssicherung Hilfe geleistet, als sie den Deal mit ihm einfädelte?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelte W mit Vorteilssicherungsabsicht?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
24.9.2024, 18:51:11
Ich stehe gerade glaube ich ein wenig auf dem Schlauch, aber inwiefern unterscheidet sich die wirtschaftliche Verwertung hier von dem Ersatzvorteil, der nach HM nicht mehr von § 257 erfasst wird ?
Tinki
18.11.2024, 18:03:30
@[jomolino ](137090)den Ersatzvorteil sprichst du unter Vorteil an und fliegst raus, weil es zu weitgehend wäre, mit der Begünstigung auch zu sanktionieren, wenn geholfen wird, diese Ersatzvorteile zu sichern. Hat man aber wie hier einen tauglichen Vorteil, soll es nach meinem Verständnis beim
Hilfeleistennur darauf ankommen, ob dabei geholfen wird, zu verhindern, dass es zu einer Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes kommt bzw. anders gewendet, den Vorteil zu sichern. Und das ist auch bei der wirtschaftlichen Verwertung der Fall.
Amelie7
28.3.2025, 12:35:29
Ich verstehe das leider auch nicht ganz @[jomolino ](137090) :/