Vorteilssicherungsabsicht 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L hat O einen wertvollen Sessel gestohlen. W will O helfen, den Sessel wieder zu erlangen. Sie bietet dem Dieb in einer öffentlichen Anzeige €20.000, wenn er den Sessel zurück gibt. L lässt sich auf den Deal ein, bringt den Sessel zurück und erhält das Geld.
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Einordnung des Falls
Vorteilssicherungsabsicht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat W dem L zur Vorteilssicherung Hilfe geleistet, als sie den Deal mit ihm einfädelte?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelte W mit Vorteilssicherungsabsicht?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
24.9.2024, 18:51:11
Ich stehe gerade glaube ich ein wenig auf dem Schlauch, aber inwiefern unterscheidet sich die wirtschaftliche Verwertung hier von dem Ersatzvorteil, der nach HM nicht mehr von § 257 erfasst wird ?