Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
23. Juni 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (1.661 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist es, fehlende Genehmigungen von Tanzpartys zu überprüfen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Der von B erlassene Verwaltungsakt wirkt für Q belastend.
Ja!
3. Da durch Qs Bauwerk Menschen gefährdet sind, kann B ohne gesetzliche Eingriffsermächtigung Q dazu verpflichten, das Gebäude abzureißen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. In § 58 Abs. 1 S. 1 NBauO wird Behörde B für die Überwachung von Bauwerken für zuständig erklärt. Kann B hierauf die Abrissverfügung stützen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. B kann die Abrissverfügung auf die spezielle Ermächtigung für Beseitigungsverfügungen stützen (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO).
Ja!
6. Neben der gesetzlichen Ermächtigung für Beseitigungsanordnungen kann B die Abrissverfügung auch stützen auf die bauordnungsrechtliche Generalklausel (§ 79 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob Köhler
10.6.2025, 17:01:50
In der Frage ist die Wortreihenfolge durcheinander gekommen. Vorliegend: "... auch stützen auf ..." Richtig: "... auch auf ... stützen"

Linne Hempel
11.6.2025, 16:29:51
Hallo Jakob Köhler, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team