Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

Weiterer Fall der Subsidiarität der allg. Handlungsfreiheit gegenüber einem speziellen Freiheitsrecht (Verdeutlichung)

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Weiterer Fall der Subsidiarität der allg. Handlungsfreiheit gegenüber einem speziellen Freiheitsrecht (Verdeutlichung)

28. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Jurastudent J schreibt auf einem beliebten Bewertungsportal für Professoren eine negative Bewertung über seinen grantigen Grundrechtsprofessor G, in der er Gs Vorlesung als langweilig bezeichnet. G bemerkt dies und lässt J daher nicht an der Abschlussklausur teilnehmen.

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