Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H schickt O eine Mail, in der er sich als Mitarbeiter von Os Bank ausgibt. Darin behauptet er, O habe offene Gebühren in Höhe von € 170, die er bezahlen müsse. O überweist das Geld und bemerkt die Täuschung zu spät. Seine Versicherung erstattet ihm die € 170.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H hat O getäuscht, indem er behauptete, ein Mitarbeiter von O’s Bank zu sein und offene Gebühren zu erheben und O ist täuschungsbedingt einem Irrtum unterlegen (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat O über sein Vermögen verfügt?
Ja, in der Tat!
3. Der Ausgleich der € 170 durch Os Versicherung stellt eine Schadenskompensation dar, die den Vermögensschaden entfallen lässt.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!