Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oskar (O) läuft durch Hamburg und wird vom Straßenhändler Tim (T) angesprochen. T bietet ihm einen Mantel an. Sofern Oskar sofort zuschlägt, erhalte er einen „Sonderrabatt“ und müsse nur €130 zahlen. Nur wegen des Rabatts schlägt Oskar zu. Tatsächlich handelt es sich hierbei um den Normalpreis.
Einordnung des Falls
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tim hat Oskar über das Vorliegen eines tatsächlichen Sonderrabattes getäuscht.
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Ja!
2. Oskar hat eine Vermögensverfügung getätigt, indem er den Kaufpreis bezahlt hat.
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Genau, so ist das!
3. Oskar hat einen Vermögensschaden erlitten, da es sich bei dem Kaufpreis nicht um einen Sonderrabatt handelt.
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Nein, das trifft nicht zu!