Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
18. September 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (12.860 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Straßenhändler Tim (T) bietet Oskar (O) einen Mantel an. Sofern O sofort zuschlägt, erhalte er einen „Sonderrabatt“ und müsse „nur“ €130 zahlen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um den Normalpreis. Nur wegen des Rabattes schlägt O zu. Der Mantel ist objektiv €130 wert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!