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Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Individueller Schadenseinschlag I – Melkmaschinenfall
Vertreter V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum Kaufpreis von €350.000, was deren objektivem Wert entspricht. B hat 50 Kühe und V hatte ihm vertraglich zugesichert, dass die Maschine für 50 Kühe geeignet wäre. Die Maschine ist jedoch nur für 10 Kühe ausgelegt.
Individueller Schadenseinschlag II – Getäuschte zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt
Vertreterin V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum „einmaligen Sonderpreis“ von €350.000, was dem objektivem Wert entspricht. B nimmt wegen des vermeintlichen Sonderangebots ein ungünstiges Darlehen auf. Hätte B gewusst, das dies dem Listenpreis entspricht, hätte er das Darlehen nicht aufgenommen.