Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
Vermeintliches Sonderangebot - Kaufpreis entspricht obj. Wert der Sache
29. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (12.602 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oskar (O) läuft durch Hamburg und wird vom Straßenhändler Tim (T) angesprochen. T bietet ihm einen Mantel an. Sofern Oskar sofort zuschlägt, erhalte er einen „Sonderrabatt“ und müsse nur €130 zahlen. Nur wegen des Rabatts schlägt Oskar zu. Tatsächlich handelt es sich hierbei um den Normalpreis.
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