Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Staatliche Anordnung, in sämtlichen Klassenzimmern einer Schule ein Kreuz anzubringen
Staatliche Anordnung, in sämtlichen Klassenzimmern einer Schule ein Kreuz anzubringen
2. Juli 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (8.997 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach neuer staatlicher Anordnung in Bundesland B sind in sämtlichen Klassenzimmern Kruzifixe anzubringen. Der 14-jährige Schüler A aus überzeugt atheistischem Haushalt, beschwert sich beim Direktor seiner staatlichen Schule und verlangt, dass das Kruzifix abgehängt wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Staatliche Anordnung, in sämtlichen Klassenzimmern einer Schule ein Kreuz anzubringen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist Atheist A bereits dadurch in seiner negativen Glaubensfreiheit betroffen, dass er mit religiösen Symbolen im öffentlichen oder privaten Raum konfrontiert wird?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Ist A durch die Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht in einem Klassenzimmer mit Kreuz in seiner Glaubensfreiheit betroffen?
Ja, in der Tat!
3. Die staatliche Kruzifix-Anordnung in B stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der negativen Glaubensfreiheit des A dar.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!