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Staatliches Informationshandeln („Osho“) (BVerfG, 22.06.2002)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Staatliches Informationshandeln II - Schutzerklärungen
Stadt H empfiehlt Unternehmen, ihre Geschäftspartner zu Beziehungen zu Scientology auszufragen, und veröffentlicht dafür eine vorgedruckte Schutzerklärung. Scientology-Mitglied S betreibt ein Wickelstudio. Ihr Windellieferant W bittet sie, die Schutzerklärung zu unterschreiben. S verweigert dies. W kündigt daraufhin die Geschäftsbeziehung.
Staatliches Informationshandeln III: Staatliche Finanzierung
Aufklärungsverein A leistet kritische Informationsarbeit zu sogenannten „neuen Religiösen Bewegungen“, darunter die Osho-Bewegung e.V. (O) und erhält dafür jährlich EUR 50.000 staatlicher Gelder. O sieht in der Finanzierung von A einen Eingriff in seine Glaubensfreiheit.