Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Staatliches Informationshandeln („Osho“) (BVerfG, 22.06.2002)
Staatliches Informationshandeln („Osho“) (BVerfG, 22.06.2002)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Zuge einer öffentlichen Diskussion um neue religiöse Bewegungen bezeichnen Mitglieder der Bundesregierung die Osho-Bewegung als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Sekte. Dessen Meditationsverein (M), der die Lehren des Osho-Rajneesh zum Sinn der Welt und des menschlichen Lebens pflegt, ist empört.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Staatliches Informationshandeln („Osho“) (BVerfG, 22.06.2002)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M kann sich als juristische Person auf den Schutzbereich der Glaubensfreiheit stützen (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Glaubensfreiheit schützt M als weltanschauliche Gemeinschaft vor verfälschenden Darstellungen durch den Staat.
Ja, in der Tat!
3. Die Äußerungen der Mitglieder der Bundesregierung stellen einen Grundrechtseingriff im klassischen Sinne dar.
Nein!
4. Die Äußerungen der Regierungsmitglieder stellen keinen Eingriff dar, da der Grundrechtsschutz der Glaubensfreiheit auf Eingriffe im klassischen Sinne beschränkt ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Freddy
14.1.2024, 16:37:38
"M bezweckt, die L
ehren des sog. Osho-Rajneesh zu pflegen, die den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens auf umfassende Weise erklären. Dabei handelt es sich mangels transzendentalen Bezugs zwar nicht um eine Religion, jedoch aber um eine Weltanschauung, sodass M sich als juristische Person auf den Schutzbereich der Glaubensfreiheit stützen kann." Also umfasst die Glaubensfreiheit Religion und Weltanschauung? Umfasst der Begriff "Glaube" dann sowohl Religion als auch Weltanschauung?
Timurso
14.1.2024, 17:47:03
Die Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG umfasst sowohl Religion als auch Weltanschauung, vgl. auch den Wortlaut. Ob beides nun zusammen den Begriff Glaube ergibt, da bin ich mir nicht sicher.
Freddy
16.1.2024, 16:38:43
Habs nochmal im Kimgreen/Poscher nachgelesen. Anscheinend meint der "Glaube" nur Religion. Dann find ich wohl den Begriff "Glaubensfreiheit" vom Wortlaut her irreführend🫠
hagenhubl
1.9.2024, 09:32:02
Wieso Glaube meint aber nach seinem Wortsinn immer die Religion. Kennst du nicht den Spruch Glauben kannst du in der Kirche. Den sagte mein Vater immer, wenn ich sagte ich glaube.