Bescheidungsurteil bei Beurteilungsspielraum
7. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

F ist durch die schriftlichen Klausuren im Staatsexamen gefallen. Sie ist der Meinung, dass die Bewertung „unfair“ sei. F wendet sich an das Verwaltungsgericht.
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Einordnung des Falls
Bescheidungsurteil bei Beurteilungsspielraum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F will erreichen, dass ihre Klausur erneut (und besser) bewertet wird und klagt. Ist dafür die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) statthaft?
Genau, so ist das!
2. Die Klage ist zulässig. Müsste F einen Anspruch auf erneute bzw. auf fehlerfreie Bewertung haben, damit die Klage Erfolg hat?
Ja, in der Tat!
3. Wenn der Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, kann das Gericht die Entscheidung der Behörde vollumfänglich überprüfen.
Nein!
4. Bei Prüfungsentscheidungen besteht für die Behörden (grundsätzlich) ein Beurteilungsspielraum
Genau, so ist das!
5. Fs schlechte Klausurbewertung beruht unter anderem auf ihrem „persönlichen Gesamteindruck“ während der Prüfung. Ist diese Einschätzung vollumfänglich gerichtlich überprüfbar?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Ist die inhaltliche Argumentation der F in der Prüfung vollumfänglich gerichtlich überprüfbar?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Scofield
26.6.2025, 17:19:11
Warum ist die sprachliche Qualität nicht gerichtlich überprüfbar? Von welchem Gesamteindruck ist bei schriftlichen Klausuren die Rede? Bin hier etwas anderer Meinung.