Anfechtungssituation: FFK begründet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F steht vor einem Fußballstadion, neben ihr prügeln sich einige Hooligans. Es ist erkennbar, dass sie mit der Gewalt nichts zu tun hat. Polizistin P macht ihr deutlich, dass sie zu gehen hat.
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Einordnung des Falls
Anfechtungssituation: FFK begründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fs Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, wenn der Platzverweis rechtswidrig war und F in ihren Rechte verletzte.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat den Platzverweis erlassen, ohne dass dafür eine rechtmäßige Ermächtigungsgrundlage besteht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Platzverweis war formell und materiell rechtmäßig.
Nein!
4. F ist als Adressatin eines rechtswidrigen Verwaltungsakt auch in ihren subjektiven Rechten verletzt. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
4.9.2023, 14:35:42
Und dass sie als Nichtstörerin in Anspruch genommen wurde, ist nicht vorstellbar?
BeepBoop
22.9.2023, 14:15:30
Das ist eher fernliegend. Der F einen
Platzverweiszu erteilen, behebt die Gefahr in keiner Weise und stellt damit eine ungeeignete Maßnahme dar und ist schon deshalb rechtswidrig. Vielmehr wären vorrangig die Hooligans als Verhaltensstörer in Anspruch zu nehmen. Nach dem gegebenen Sachverhalt dürften die Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Nichtstörers wohl nach keiner landesrechtlichen Regelung vorliegen.