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Bescheidungsurteil bei Ermessensmissbrauch
A wohnt in Köln und will in der Fußgängerzone an einem Verkaufsstand Blumen verkaufen. Sie stellt einen entsprechenden Antrag bei der Behörde. Der Sachbearbeiter S der zuständigen Behörde B kennt A zufälligerweise und lehnt den Antrag ab, weil er A nicht leiden kann.
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Bescheidungsurteil Ermessensfehlgebrauch
B betreibt in Düsseldorf ein Café. Sie möchte auf dem Gehweg und dem Straßenrand einer öffentlichen Straße ein paar Tische und Stühle sowie Sonnenschirme aufstellen, um mehr Kunden bedienen zu können. Die zuständige Behörde lehnt Bs Antrag auf Erteilung der hierfür benötigten Genehmigung ab.
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Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
K beantragt eine Baugenehmigung für einen Bioladen in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO). Baubehörde B lehnt den Antrag ab. Nachdem K gegen die Ablehnung Klage erhoben hat, ändert die zuständige Behörde den Bebauungsplan. Das Grundstück der K liegt nun in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO).
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Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind voll. F verlangt von Polizeibehörde P eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.
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(Fehlende) Spruchreife
Aktivistin A plant einen Informationsstand zur deutschen Klimapolitik an einer Bundesstraße. Sie beantragt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Straßenbaubehörde lehnt diese mit der Begründung ab, dass solche Aktionen nicht unter eine Sondernutzung fielen und sie daher keine Genehmigung erteilen dürfe.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 2
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.