Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an K auf. Zur Sicherung des Auflassungsanspruchs wird für K eine Vormerkung bestellt. Wegen finanzieller Schwierigkeiten verkauft K das Grundstück an E und tritt ihm seinen Auflassungsanspruch ab.
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Einordnung des Falls
Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufpreis wird nach Vereinbarung zwischen K und E erst fällig, wenn für E eine Vormerkung bestellt wird. Kann K dem E eine Vormerkung bewilligen, auch wenn er noch gar nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist (vgl. § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wegen § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB müsste E also grundsätzlich abwarten, bis K als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, bevor zu Es Gunsten eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Genau, so ist das!
3. Da dieses Abwarten jedoch mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand verbunden ist, könnte das Bedürfnis für einen Zweiterwerb der Vormerkung (§ 401 BGB analog) im Wege der Abtretung des gesicherten Anspruchs bestehen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
M4alt3
30.11.2024, 12:41:58
Ich möchte nur einmal kurz loswerden, wie toll ich diese „führ dir das mal vor Augen“-Hinweise finde. Ab und zu hilft es einfach ungemein, mal kurz weg vom juristischen und rein ins praktische zu gehen. Gerne mehr davon.
Linne_Karlotta_
3.12.2024, 16:48:30
Hallo M4alt3, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team