Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
16. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Gerichtsvollzieher G hat in Erfahrung gebracht, dass er den unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Grabstein grundsätzlich pfänden darf. Der Grabstein befindet sich auf einem Grab des Friedhofs F. G fragt sich, wie sich dieser Umstand auf seinen Vollstreckungsauftrag auswirkt.
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Einordnung des Falls
Exkurs: Pfändung auf dem Grundstück eines Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Muss die Friedhofsverwaltung der Pfändung des Grabsteins zustimmen (vgl. § 809 ZPO)?
Ja!
2. G muss zwischen der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 ff. ZPO) und das unbewegliche Vermögen (§§ 864 ff. ZPO) unterscheiden. Unterliegen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (§ 94 BGB) der Mobiliarvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ein an einem Grab errichteter Grabstein wird als bloßer Scheinbestandteil (§ 95 BGB) des Friedhofsgrundstücks angesehen. Unterliegt er damit der Mobiliarvollstreckung?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
hauke040
14.7.2025, 16:39:56
Statt § 865 BGB müsste hier § 865 ZPO verlinkt werden