Öffentliches Recht
VwGO
Zulässigkeit der Feststellungsklage
„Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung“
„Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung“
29. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sachbearbeiterin B arbeitet in einer Behörde. Sie ist der Auffassung, ihre Tätigkeit sei einer höheren Besoldungsgruppe zuzuordnen, wodurch sie einen Anspruch auf höhere Besoldung habe. B will dies vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen.
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