Öffentliches Recht

VwGO

Zulässigkeit der Feststellungsklage

„Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung“

„Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung“

29. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Sachbearbeiterin B arbeitet in einer Behörde. Sie ist der Auffassung, ihre Tätigkeit sei einer höheren Besoldungsgruppe zuzuordnen, wodurch sie einen Anspruch auf höhere Besoldung habe. B will dies vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen.

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