Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Abwandlung 1: Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz
Abwandlung 1: Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist niedergeschmettert von den jüngsten Ereignissen. Er stellt sich daher einen (genehmigungsfähigen) luxuriösen Wohnwagen als dauerhaften Rückzugsort in den Garten. Eine Genehmigung holt T – wie gewohnt – nicht ein. Baubehörde B ordnet die Entfernung des Wohnwagens aus dem Garten an.
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Einordnung des Falls
Abwandlung 1: Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Aufstellen des Wohnwagens als Rückzugsort im Garten stellt keine Baumaßnahme dar und ist damit nicht genehmigungsbedürftig (§ 59 Abs. 1 NBauO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für den Erlass einer Beseitigungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO) ist nach h.M. tatbestandlich formelle und materielle Illegalität erforderlich.
Ja!
3. Von dem Erfordernis doppelter Baurechtswidrigkeit gibt es keine Ausnahmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Tatbestand der Beseitigungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO) ist hier mangels materieller Illegalität nicht erfüllt.
Nein, das trifft nicht zu!
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