Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Abwandlung 3: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Abwandlung 3: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent S befürchtet, dass der Weihnachtsmann nicht durch den Schornstein passt. Um eine reibungslose Bescherung zu ermöglichen, lässt er ohne Baugenehmigung diverse Änderungen am Schornstein vornehmen, die nicht genehmigungsfähig sind. Baubehörde B ordnet den Abriss des gesamten Hauses an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung 3: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bezüglich des gesamten Hauses ist der Tatbestand der Beseitigungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO) nicht erfüllt, wenn dieses ursprünglich genehmigt war.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beseitigungsanordnung darf nur erlassen werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.
Ja, in der Tat!
3. Ein milderes Mittel als die vollständige Beseitigung des Hauses ist hier nicht ersichtlich.
Nein!
4. Ist die Beseitigungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO) der B damit unverhältnismäßig?
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JCF
24.3.2024, 21:51:35
Der Sachverhalt und die Illustration sind gut gelungen. In dem letzten Subsumtionskasten müsste es aber "Ein entsprechender Rückbau" statt "Eine entsprechender Rückbau" heißen. 😉
Lukas_Mengestu
25.3.2024, 08:31:43
Besten Dank, JCF. Das haben wir korrigiert :-)