Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundesland B führt per Gesetz die Hundesteuer ein. Diese gilt für alle Hundebesitzer. Einzig ausgenommen sind jedoch Pudel-Besitzer. Doggen-Besitzer Snoop Dogg (D) ist außer sich und verweigert die Steuerzahlung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gleichheitsrechte wie das Recht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG stehen als dritte Kategorie neben den grundrechtlichen Abwehr- und Leistungsrechten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gleichheitsgrundrechte, wie Art. 3 Abs. 1 GG, verleihen den Anspruch der absoluten Gleichbehandlung aller Bürger.
Nein!
3. Kann sich D hinsichtlich der Ungleichbehandlung verschiedener Hundebesitzer auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.