Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundesland B führt per Gesetz die Hundesteuer ein. Diese gilt für alle Hundebesitzer. Einzig ausgenommen sind jedoch Pudel-Besitzer. Doggen-Besitzer Snoop Dogg (D) ist außer sich und verweigert die Steuerzahlung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gleichheitsrechte wie das Recht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG stehen als dritte Kategorie neben den grundrechtlichen Abwehr- und Leistungsrechten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gleichheitsgrundrechte, wie Art. 3 Abs. 1 GG, verleihen den Anspruch der absoluten Gleichbehandlung aller Bürger.
Nein!
3. Kann sich D hinsichtlich der Ungleichbehandlung verschiedener Hundebesitzer auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
4.11.2024, 20:02:05
Was ist der Unterschied zwischen genus proximum und tertium comparationis?
Niels
13.11.2024, 09:38:19
Moin, die Unterscheidung zwischen Genus proximum und Tertium comparationis besteht darin, dass beim Genus proximum auf die Gattung der die zu vergleichenden Begriffe/Dinge zurückgeführt werden können. Als Beispiel fällt mir etwas aus dem Propädeutikum ein. Haus und Turm sind beides Gebäude (Gattung), die bestimmte Gemeinsamkeiten besitzen (besitzen Fenster z.B.). Hier ist das Gebäude der Genus proximum. Klar, beides sind Gebäude, aber der Vergleich fällt schwer, aufgrund der Größe, des Verwendungszwecks et cetera. Der tertium comparationis hingegen zielt auf den Vergleich der Eigenschaften ab. Bei Turm und Haus nun also so etwas wie „ist bewohnbar“ oder „besitzt Fenster“. Es ist also eine auf spezielle Eigenschaften fokussierte Betrachtungsweise. Im Beispiel mit den Hunden könnte man nun also HUND als Gattungsbegriff nehmen. Um speziellere vergleiche ziehen zu können (tertium comparationis) könnte man die Höhe des Widerrist und/oder das Gewicht nehmen. Ich hoffe das hilft Dir.