Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)
Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Gebrauchtwagenhändler. O kauft bei T einen BMW Mini zum Preis von €10.000 und bezahlt ihm den Kaufpreis. T hat O versichert, dass der Wagen unfallfrei ist. Der Mini ist jedoch ein Unfallwagen und objektiv nur noch €8.000 wert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O getäuscht, wodurch O einem Irrtum unterlegen ist (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem O an T den Kaufpreis bezahlt hat, hat er eine Vermögensverfügung getroffen (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. O hat im Gegenzug zur Kaufpreiszahlung den BMW Mini erhalten, sodass er keinen Vermögensschaden erlitten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Das Vermögen der O wird von beiden Vermögensbegriffen geschützt.
Ja!
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