Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)

Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)

27. Mai 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist Gebrauchtwagenhändler. O kauft bei T einen BMW Mini zum Preis von €10.000 und bezahlt ihm den Kaufpreis. T hat O versichert, dass der Wagen unfallfrei ist. Der Mini ist jedoch ein Unfallwagen und objektiv nur noch €8.000 wert.

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Einordnung des Falls

Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die O getäuscht, wodurch O einem Irrtum unterlegen ist (§ 263 Abs. 1 StGB).

Ja!

Täuschungshandlung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung. Ein Irrtum ist das Auseinanderfallen von subjektiver Vorstellung und objektiver Realität. O ging wegen der Aussage des T davon aus, dass der BMW Mini unfallfrei ist. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Unfallwagen.
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2. Indem O an T den Kaufpreis bezahlt hat, hat sie eine Vermögensverfügung getroffen (§ 263 Abs. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Durch den Irrtum muss das getäuschte Opfer zu einer Vermögensverfügung veranlasst werden. Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Die Vermögensverfügung bildet ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 263 Abs. 1 StGB. Ihre Funktion ist es, den Charakter des Betruges als Selbstschädigungsdelikt zu verdeutlichen. Aufgrund des Irrtums hat O durch das Bezahlen des Kaufpreises über sein Vermögen verfügt.

3. O hat im Gegenzug zur Kaufpreiszahlung den BMW Mini erhalten, sodass sie keinen Vermögensschaden erlitten hat.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung des Getäuschten.O hat durch die Kaufpreiszahlung über sein Vermögens iHv €10.000 verfügt. Im Gegenzug erhält sie einen Mini. Dieser hat aber nur einen objektiven Wert von €8.000. Damit verbleibt ein negativer Saldo iHv €2.000.

4. Das Vermögen der O wird von beiden Vermögensbegriffen geschützt.

Ja!

Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff wird die Gesamtheit aller geldwerten Güter geschützt, unabhängig davon, ob diese ihr zustehen. Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff werden alle geldwerte Güter, die auch unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen geschützt. Das Vermögen der O ist ein geldwertes Gut, welches ihr zusätzlich zusteht.Zu unterschiedlichen Ergebnissen können die Vermögensbegriffe z.B. bei rechtswidrig erlangtem Besitz führen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

27.4.2025, 23:23:38

O könnte hier ihre WE ja grds nach 123 I Alt 1 wegen arglistiger

Täuschung

anfechten. Dies bleibt für die Beurteilung des Vermögens

schaden

s aber unbeachtet, weil es hierzu eines weiteren Zwischenschrittes - der Anfechtungserklärung - durch O bedürfte und zudem unklar ist, ob O das gesetzliche Anfechtungsrecht überhaupt kennt?

Celina

Celina

17.5.2025, 20:43:41

Ich weiß nicht ob meine Antwort richtig ist, habe aber gelernt das man das unbeachtet lässt


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