Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)
Grundfall: Vermögensbegriff (Geld, Forderungen, Eigentum)
26. August 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (17.167 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Gebrauchtwagenhändler. O kauft bei T einen BMW Mini zum Preis von €10.000 und bezahlt ihm den Kaufpreis. T hat O versichert, dass der Wagen unfallfrei ist. Der Mini ist jedoch ein Unfallwagen und objektiv nur noch €8.000 wert.
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