Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Schulgebet ohne zumutbare Ausweichmöglichkeiten
Schulgebet ohne zumutbare Ausweichmöglichkeiten
19. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (13.283 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Musterschüler M hat seinen ersten Tag an Schule S in Bundesland B. In B herrscht die gesetzliche Pflicht für alle Schulen, jede Stunde mit einem gemeinsam und aktiv gesprochenen Ave-Maria zu beginnen. M ist Atheist und verweigert sich des Betens, woraufhin er der Schule verwiesen wird.
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