Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O schuldet T aus einem älteren Vertrag noch € 500. Der Anspruch ist jedoch mittlerweile verjährt, wobei O die Einrede noch nicht erhoben hat. T ist dies bekannt und er setzt die Forderung kurzerhand persönlich durch, indem er O mit einem empfindlichen Übel droht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T angestrebte Bereicherung ist rechtswidrig (§ 253 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung.
Genau, so ist das!
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