Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Differenzierung des Wahlrechts von „Auslandsdeutschen“ (BVerfG, 04.07.2012)
Differenzierung des Wahlrechts von „Auslandsdeutschen“ (BVerfG, 04.07.2012)
19. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (33.216 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist in Belgien geboren, besitzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einem Gesetz dürfen im Ausland lebende Deutsche nur an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. B war noch nie in Deutschland.
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