Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze

Differenzierung des Wahlrechts von „Auslandsdeutschen“ (BVerfG, 04.07.2012)

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Differenzierung des Wahlrechts von „Auslandsdeutschen“ (BVerfG, 04.07.2012)

13. Mai 2026

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B ist in Belgien geboren, besitzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einem Gesetz dürfen im Ausland lebende Deutsche nur an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. B war noch nie in Deutschland.

Diesen Fall lösen 76,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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