Soldaten

13. Februar 2025

12 Kommentare

4,8(11.191 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Soldat S wird auf unbestimmte Zeit des Dienstes suspendiert, da man bei einer Kontrolle einen Sticker unter seinen persönlichen Sachen findet, den sein Chef als potentiell linksradikal einordnet. Weitere Anhaltspunkte für eine linksradikale Gesinnung des S gibt es keine.

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Einordnung des Falls

Soldaten

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Lehre des Sonderstatusverhältnisses wendet die Grundrechte auf Soldaten im Dienst nicht an.

Ja, in der Tat!

Aus der monarchisch-konstitutionellen Zeit des 19. Jahrhunderts entstammt die damals so genannte Theorie des besonderen Gewaltverhältnisses, die heute unter dem Namen des Sonderstatusverhältnisses bekannt ist. Dabei handelt es sich um die Annahme, dass eine besondere Beziehung zwischen Bürger und Staat in verschiedenen Sonderbereichen der Verwaltung besteht, die durch eine besondere Nähe geprägt ist. Die Lehre nimmt an, dass die Grundrechte auf diese Personengruppen, wie etwa Soldaten, keine Anwendung finden und belastende Maßnahmen daher nicht unter dem Vorbehalt des Gesetzes stehen.
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2. Die Lehre des Sonderstatusverhältnisses wird heute nicht mehr angewendet.

Ja!

Die Lehre des Sonderstatusverhältnisses ist heute überholt und wird nicht mehr angewendet. Grundrechte sind demnach auch auf Gruppen wie Soldaten, Lehrer und Beamte anwendbar und belastende Maßnahmen, die gegen diese Gruppen gerichtet sind, stehen wie alle anderen Maßnahmen auch unter dem Vorbehalt des Gesetzes.

3. Obwohl die Lehre nicht mehr angewendet wird, gilt für Soldaten weiterhin eine eingeschränkte Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Lehre des Sonderstatusverhältnisses ist heute überholt und wird nicht mehr angewendet. Das bedeutet, dass keinerlei Einschränkungen für die Grundrechtsanwendung in jeglichen Sonderstatusverhältnissen besteht. Grundrechte beeinträchtigende Maßnahmen benötigen stets einer gesetzlichen Grundlage und müssen den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung genügen. Im Falle des Soldaten S, der hier auf unklarer Tatsachengrundlage und auf unbestimmte Zeit vom Dienst suspendiert wurde, findet die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) natürlich Anwendung. S kann insbesondere eine fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme rügen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MADDE

Maddes

5.9.2024, 14:03:39

Hallo, Universitäten, Schulen, Rundfunkanstalten, Soldaten, Richter und Strafgefangene sind doch weiterhin in einem

Sonderstatusverhältnis

, oder irre ich mich?

PAUHE

Paul Hendewerk

15.1.2025, 12:28:21

@[Maddes](48878) Das Rechtsverhältnis zwischen diesen (teilweise grundrechtsberechtigten) Personen und der grundrechtsverpflichteten Staatsgewalt lässt sich, wenn Du diesen Begriff aufrechterhalten willst, als

Sonderstatusverhältnis

(alternativ: Sonderrechtsverhältnis oder veraltet

besonderes Gewaltverhältnis

) bezeichnen. Einhellig abgelehnt wird jedoch mittlerweile, dass die Grundrechte innerhalb dieser

Sonderstatusverhältnis

se keine Anwendung fänden. Dies lässt sich zum einen mit der in Art. 1 III GG angeordneten umfassenden

Grundrechtsbindung

der staatlichen Gewalt begründen. Zum anderen lässt sich diese Sichtweise darauf stützen, dass der einzelne Grundrechtsträger in einem

Sonderstatusverhältnis

ja besonders schutzbedürftig ist, da er sich in besonderer Nähe zur Staatsgewalt befindet.

ShakespeareLebt

ShakespeareLebt

2.11.2024, 19:56:03

Liebes Jura Fuchs Team, welche

Sonderstatusverhältnis

se gibt es insgesamt? Straftäter Soldaten Lehrer Beamte Richter und welche sollte man noch kennen?

AS

as.mzkw

29.11.2024, 22:08:09

Schüler könnte man noch nennen.

NIE

Niels

2.12.2024, 09:52:30

Finde ich sehr gut, dass hier von Linksradikalen die Rede ist. Über die zuletzt von mir behandelten Fälle hinweg hatte ich das Gefühl, dass fast immer nur von Rechtsextremen gesprochen wurde. Eine angenehme Abwechslung, die sehr gut der Realität entspricht, gern mehr davon!

Sav

Sav

12.12.2024, 11:31:43

Hey Niels, die Fakten sprechen leider eine andere Sprache :) Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten in Deutschland lag im Jahr 2023 bei 4.248 Delikten. Im Vergleich zum Jahr 2022 (20.967) stieg die Gesamtzahl der rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten im Jahr 2023 deutlich um 22,4 % auf 25.660 Delikte. Das sind 5 mal(!) mehr Straf- und Gewalttaten von Rechter Seite, ich finde da ist es legitim, dass häufiger von Rechtsextremen gesprochen wird ;) GaLiGrü Quellen: https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/linksextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_node.html https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_node.html

NIE

Niels

12.12.2024, 18:16:19

Hm… Nun, da leider schon das stellen einer Anzeige in die Statistik aufgenommen wird, ist das natürlich eine extreme Verzerrung. Auch die Statistiken der Opferbefragungen spiegeln ein komplett anderes Bild wider. Leider werden auch Angriffe von Personengruppen die nichts mit der Definition des Begriffs Rechtsextremismus zu tun haben hier mit eingetragen. Selbst linksextreme Gewalt, die durch die Unterstützung Palästinas angewandt wird. Insoweit bin ich mir unsicher, ob diese Statistiken so einfach übernommen werden können oder sollten. Ich stelle hier einen Artikel ein, der die Problematik etwas näher bringt. https://www.nzz.ch/feuilleton/im-zweifelsfall-sind-die-taeter-rechts-wie-die-deutsche-polizeistatistik-den-islamischen-antisemitismus-verschleiert-ld.1776548 Ich sehe somit die Gewalt von Linksextremen als Thema, das klar anzusprechen ist. Gerade im Zusammenhang der Gewalttaten gegenüber Staatsdienern wie der Polizei https://www.kas.de/de/web/extremismus/linksextremismus/was-unterscheidet-linksextremistische-von-rechtsextremistischen-straftaten

Sav

Sav

12.12.2024, 18:30:26

Alles schön und gut, aber seit 1990 Bis Dezember 2020 erkannte die Bundesregierung 113 seit 1990 in Deutschland getötete Personen als Opfer von rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten an.Verschiedene unabhängige Recherchen fanden jedoch ab 1990 kontinuierlich weit mehr solche Todesopfer. Die Gesamtzahlen reichen von mindestens 187 (bis Ende September 2020) über 219 (bis Ende 2021)oder 251 (bis Oktober 2020; 315 seit 1970) bis hin zu 311 (bis 2022). Hinzu kommen bis zu 102 Verdachtsfälle. (Quelle: Drucksache 19/25216, 11. Dezember 2020) Demgegenüber stehen vier linksmotivierte Mordfälle in Deutschland. Falls du eine vernünftige Quelle hast die mehr Morde von linker Seite dokumentiert, würde ich sie gerne sehen ich hab nämlich auf die schnelle nichts gefunden Verzerrung von Statistiken hin oder her, linke Gewalt existiert zwar in Deutschland, ist aber kein Vergleich zu dem was die rechten Idioten sich leisten. Für mich ist diese Diskussion hiermit auch beendet mein guter. Schönen Abend noch ✌️

NIE

Niels

12.12.2024, 18:42:12

Eine Statistik bezieht sich nicht nur auf Morde, ich selbst sprach von diesen zum Beispiel überhaupt nicht, vor deiner jetzigen

Aussage

war dies auch gar nicht auf dem Schirm. Ich gehe also davon aus, dass du meiner Argumentation zustimmst. Morde per se sind schlimm, sie stellen aber eine Bruchteil der kriminellen Aktionen dar und hier sind nunmal die linken nicht besser, insoweit ist die Aufstellung des Linksextremismus in den Aufgabenstellungen gut vertretbar. Lieben Gruß

Sav

Sav

12.12.2024, 18:48:33

Bruuderrrrr hahahahaha. Ich stimme dir nicht zu. Das Mordbeispiel habe ich gewählt um zu verdeutlichen wieviel mehr Tragweite Rechte gewalt hat. Da hält linke Gewalt um längen nicht mit. Wie du auf die Idee kommst dass das nur einen Bruchteil der Gewalttaten darstellt, nachdem ich in meinem ersten Kommentar darauf verweisen habe dass die Anzahl rechter Straftaten höher ist, erschließt sich mir nicht. All deine genannten Argumente bezüglich Verzerrung gelten genauso auf linker Seite. Selbst wenn 10% aller rechten Straftaten auf das Konto von linken gehen ist die reine Anzahl der von rechter Seite begangenen Straftaten immernoch mehr als 3 mal so hoch wie im linken vergleich. Dazu mein Beispiel mit den Morden, also wie zur Hölle willst du auf deinem Standpunkt bestehen bleiben, dass linke Gewalt in Deutschland die selben Dimensionen wie rechte hat?

NIE

Niels

12.12.2024, 19:02:00

1. Lass deine Ghettosprache gern zuhause, das ist ja anders unangenehm mit dir - Danke 2. Habe ich bereits erklärt, dass durch Straftaten - nein, sogar Anzeigen - die den rechten Straftaten zugerechnet werden, die Statistik verfälscht ist. Ebenso die durch meine Links aufgezeigten Probleme mit der Zuordnung ob etwas von rechtsextremen verübt wird, oder aber von anderen, siehe zum Beispiel Muslime bei antisemitischen Übergriffen. Ich habe bei deinem „Beispiel“ mit den Morden eher das Gefühl, du versuchst - statt dich auf meine Argumente zu beziehen - einfach gerade Polemik anzuwenden oder Emotionen zu nutzen. Beides Dinge, die gerade wir als baldige Juristen nicht anwenden sollten. Außerdem gehe ich davon aus, dass du meine links nicht gelesen oder nur überflogen hast. Die Gewalteskapaden zum Beispiel gegenüber der Polizei werden nicht dadurch bagatellisiert, dass die Gegenseite Morde verübt hat. Also unterlass doch bitte solch komische Argumentationsketten. Insoweit werde ich nun derjenige sein, der sich nicht mehr an der Diskussion beteiligt, es macht auf mich nicht den Eindruck als wenn die Bereitschaft zu einer konstruktiven Diskussion besteht. Gruß

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

2.1.2025, 09:49:23

Lieber @[Niels](221944), lieber @[Sav](55616), danke für Eure Diskussion. Wir freuen uns, dass die Jurafuchs-Lerninhalte Euch Anlass geben, Euch auch über die dahinter liegenden tatsächlichen Herausforderungen in unserem Land zu unterhalten. Und dabei begrüßen wir es ausdrücklich, dass Ihr für die inhaltliche Auseinandersetzung auf Statistiken sowie deren journalistische Einordnung zurückgreift. Denn eine sachliche (auch juristische) Diskussion kann nur auf gesicherter

Tatsachen

basis erfolgen, die wir in dieser Zeit immer häufiger vermissen. Als kleine Ergänzung: Die uns vorliegenden Zahlen von Statista und vom Verfassungsschutz zeigen ein differenziertes Bild. Für das Jahr 2023 stehen dort 1.148 rechtsextremistisch motivierte GEWALTTATEN auf der einen Seite 727 linksextremistisch motivierten GEWALTTATEN auf der anderen Seite gegenüber. Bei den SACHBESCHÄDIGUNGEN liegt die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Delikte bei 781 und die der linksextremistisch motivierten Delikte bei 2.301. Weitere Delikte, etwa Propagandadelikte, werden dort allerdings nicht aufgeführt. Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4721/umfrage/vergleich-der-anzahl-von-rechten-und-linken-gewalttaten/ Laut Verfassungsschutzbericht 2023 liegt das rechtsextremistische Personenpotential bei 40.600 und das linksextremistische Personenpotential bei 37.000. Hinzu kommt das eher dem rechtsextremen Lager zuzurechnende Personenpotential der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ von 25.000. Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2024-06-18-verfassungsschutzbericht-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=17 Aus diesen absoluten Zahlen, an deren Verlässlichkeit zu zweifeln wir keinerlei Anlass haben, lässt sich das gesamte Gefährdungspotential nur beschränkt absehen. Es zeigt sich, dass Deutschland, ein Problem sowohl mit Rechtsextremismus als auch mit Linksextremismus hat. Gemeinhin wird die Gefahr durch Rechtsextremismus wegen seiner stärkeren Vernetzung und seiner stärkeren politischen Repräsentation insbesondere durch die AfD etwas höher eingeschätzt als die durch Rechtsextremismus. Dazu trägt bei, dass aufsehenerregende Mordserien und Anschläge in den vergangenen Jahren eher auf das Konto von Rechtsextremisten gingen (z.B. Hanau, 2020, Halle 2019, Kassel 2019). Also: Macht bitte weiter so und stellt Euch unter Zuhilfenahme von Fakten der gemeinsamen Diskussion, auch wenn Ihr unterschiedliche Ansichten vertretet und unterschiedliche Schlüsse zieht. Ihr tragt damit zum demokratischen Diskurs bei, der für unsere Zivilgesellschaft entscheidend ist! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team


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