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Strafzumessung - Nicht eindeutig geklärter Sachverhalt
Sachverhalt
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Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Tatgericht, dass das Opfer "schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Hämatome an Kopf und Oberkörper, sowie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt." A geht in Revision.
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot
A wird vor dem Amtsgericht wegen räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Gericht, dass A „fremdes Eigentum nicht respektiert und für den materiellen Vorteil bereit ist, auch Gewalt anzuwenden.“