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Verletzter Huf – Haftung des Reitvereins?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Minderung erklärt – Selbstvornahme ausgeschlossen?
G hat M damit beauftragt, auf Gs Grundstück ein Wohnhaus zu errichten. Nach der Abnahme bemerkt G, dass der Schallschutz nicht ihren Erwartungen entspricht. G setzt M erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Die Schlussrechnung von M über den verbleibenden Werklohn steht noch aus.
§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs
Verkäufer V und Käuferin K schließen 2004 formwirksam einen Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: € 200.000) und lassen eine Vormerkung zugunsten von K ins Grundbuch eintragen. K bezahlt zunächst € 80.000. Den Rest soll K nach Vs Aufforderung zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung soll der Notar den Antrag auf Vollzug der Auflassung beim Grundbuchamt stellen.