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Einführungsfall - zulässige Enteignung
Sachverhalt
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Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen - BVerfGE 74, 264 (285 f.) (Boxberg)
Um neue Arbeitsplätze zu schaffen und wegen der attraktiven Steuereinnahmen, will Gemeinde G, dass sich Auto-Unternehmen U bei ihr ansiedelt. Um den Bau einer Teststrecke für U zu ermöglichen, enteignet und entschädigt G Grundstückseigentümer auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes.
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Ein Gesetz erlaubt Enteignungen zur Errichtung von Hochspannungsleitungen. Damit Unternehmen U diese errichten und betreiben kann, entzieht Bundesland L Eigentümer E im Gegenzug für eine Entschädigung sein Grundstück. Die Leitung ist dringend zur Versorgung der Umgebung nötig.