Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Einführungsfall - zulässige Enteignung
Einführungsfall - zulässige Enteignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag weist durch Gesetz taugliche Grundstücke für Windräder aus. Hierfür sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Eigentümern dieser Grundstücke gegen Entschädigung ihr Eigentum zu entziehen. Hiervon macht die Verwaltung bei Eigentümer E Gebrauch und gewährt ihm eine Entschädigung.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall - zulässige Enteignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Beim Entzug des Grundstücks handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 GG).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Enteignung unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt (vgl. Art. 14 Abs. 3 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Unterliegt eine Enteignung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
Ja, in der Tat!
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