Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Letztes Wort für den abwesenden Angeklagten
Letztes Wort für den abwesenden Angeklagten
14. Juli 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (2.127 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird verurteilt. Sie wurde nach einigen Zwischenrufen wegen „ungebührlichen Verhaltens” zulässigerweise aus der Verhandlung entfernt (§ 177 GVG) und man verhandelte bis zur Urteilsverkündung ohne ihn weiter (§ 231b StPO). Das letzte Wort wurde ihr nicht mehr gewährt.
Diesen Fall lösen 96,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Letztes Wort für den abwesenden Angeklagten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wurde A das letzte Wort unzulässigerweise nicht gewährt, liegt ein reversibler Verfahrensfehler vor (§ 258 Abs. 2 StPO).
Genau, so ist das!
2. In bestimmten Fällen kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden (vgl. § 177 GVG).
Ja, in der Tat!
3. Wird die Angeklagte wegen ungebührlichem Verhalten aus der Verhandlung ausgeschlossen (§ 177 GVG) und in ihrer Abwesenheit verhandelt (§ 231b StPO), muss ihr trotzdem das letzte Wort gewährt werden.
Ja!
4. Da A das letzte Wort nicht gewährt wurde, liegt ein reversibler Verstoß gegen § 258 Abs. 2 StPO vor.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz94
3.7.2025, 14:17:42
A ist weiblich - im zweiten Satz des Aufgabentextes ist aber noch von "ihn" die Rede. Dies bitte ändern. Außerdem in der These der ersten sowie jener der letzten Teilaufgabe jeweils "reversibler" durch "revisibler" ersetzen.