Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
GR-Bindung beim Vollzug europäischen Rechts
GR-Bindung beim Vollzug europäischen Rechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag erlässt zwei Gesetze als Reaktion auf jüngste EU-Gesetzgebung. Gesetz A ist unionsrechtlich vollständig vorgegeben (determiniert), Gesetz B füllt den bestehenden unionsrechtlichen Umsetzungsspielraum aus. Die C-Fraktion hält beide Gesetze für grundrechtswidrig und klagt vor dem BVerfG.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
GR-Bindung beim Vollzug europäischen Rechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Deutsches Recht steht über dem EU-Recht und ist daher alleiniger Maßstab für die Rechtmäßigkeit von deutschen Gesetzen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die EU-Grundrechtscharta genießt immer Anwendungsvorrang.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Gesetze A und B müssen aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts vom BVerfG beide ausschließlich am Maßstab der EU-Grundrechtscharta gemessen werden.
Nein!
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