GR-Bindung beim Vollzug der EMRK
18. September 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Prinzessin P genießt hohes öffentliches Interesse und wird täglich von Kameras verfolgt. Als ein Bild der P aus dem Krankenhaus veröffentlicht wird, klagt sie. Da der Schutzbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiter greift als deutsche Grundrechte, beruft sie sich vor dem BVerfG direkt darauf.
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