GR-Bindung Judikative
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V nimmt ein Baudarlehen bei der W-Bank auf. Diese vergibt horrenden Zinsen, weshalb sie auch als Wucher-Bank bekannt ist. V klagt und beruft sich u.a. auf ihre Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Richter R meint, mit Grundrechten hätte er hier am Amtsgericht nichts zu tun.
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Einordnung des Falls
GR-Bindung Judikative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Judikative ist die rechtsetzende Gewalt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Richter sind als Teil der Judikative an die Achtung der Grundrechte gebunden.
Ja!
3. Muss R als Zivilrichter in sein Urteil eine vollständige Grundrechtsprüfung aufnehmen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die ordnungsgemäße Beachtung der Grundrechte durch einen Richter kann vom Bürger mit der Verfassungsbeschwerde überprüft werden lassen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sassun
15.9.2024, 18:00:34
bei der letzten Frage könnte man mit einem kleinen Nebensatz noch darauf hinweisen, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist. Die Begründung stünde ja faktisch davor.
Daniel
6.11.2024, 21:48:08
was soll denn rechtsetzende Gewalt sein? Hierzu finde ich in google nichts.