GR-Bindung Legislative
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt ein Gesetz, um dem Klimaschutz zuliebe Autos in Deutschland zu verbieten. Das Gesetz erwähnt jedoch mit keinem Wort die durch die Regelungen betroffenen Grundrechte. Autoliebhaber A sieht seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt.
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Einordnung des Falls
GR-Bindung Legislative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Legislative ist die Gewalt, die die Gesetze ausführt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Legislative ist als Teil der staatlichen Gewalt an die Grundrechte gebunden.
Ja!
3. Vorliegend darf der Bundestag keine Gesetze erlassen, die in die Grundrechte der Bürger – wie des A – eingreifen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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