Drittschutz im Bauordnungsrecht
3. September 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bauherrin B hat es sehr eilig mit dem Bau ihres neuen Hauses. Sie holt keine Baugenehmigung ein und missachtet einige bauordnungsrechtliche Vorschriften. Nachbarin N ist empört und will dagegen gerichtlich vorgehen.
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