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Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind voll. F verlangt von Polizeibehörde P eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 2
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.
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Baurechtliche Nachbarklage: Mögliche Verletzung von drittschützender Norm, aber Kläger gehört nicht zum Kreis derer, die dadurch geschützt werden.
D errichtet ohne Baugenehmigung in einem durch Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) ein Gruselkabinett. Der im benachbarten Mischgebiet (§ 6 BauNVO) wohnende Angsthase P fürchtet sich davor. Er will, dass die Behörde (B) den Bau untersagt.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
V will ihr Haus um einen Anbau erweitern. Die zunächst erteilte Baugenehmigung wurde zurückgenommen. V hat den Anbau dennoch errichtet. Nachbar N stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erlass einer Beseitigungsverfügung gegenüber V. Der Antrag wird abgelehnt.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Geldleistungsansprüchen (Fall 2): Klage auf Zahlung bei Vorliegen eines Bewilligungsbescheids
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. L beantragt dafür eine Subvention bei der zuständigen Behörde B. B erteilt L einen Bewilligungsbescheid über die beantragte Subvention. Als L von B Auszahlung der Subvention verlangt, lehnt B dies ab. L möchte deshalb Klage erheben.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage bei Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung: Privatrechtlich-rechtlich organisiert
Die Gemeinde G betreibt ein Schwimmbad durch eine GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, als öffentliche Einrichtung. Kassierer K verweigert Luise Liesviel (L) den Zugang, weil er Streit mit ihrem Bruder hat. L will ins Schwimmbad gehen und klagt.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage
A beantragt eine Sondernutzungserlaubnis für den Bürgersteig vor seinem Haus an einer Fernstraße, um dort Kuchen für einen guten Zweck zu verkaufen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die Erlaubnis für einen Zeitraum von einer Woche. A möchte seinen Kuchen länger anbieten.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S zwanzig Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut. S lehnt die Fortbewegung mit dem Auto aus Fitnessgründen ab.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Verpflichtung zur Beifügung einer Nebenbestimmung zur Baugenehmigung
Die zuständige Behörde erteilt R eine Baugenehmigung für den Bau eines Pferdestalls. Rs Nachbar N hat große Angst vor Pferden. N verlangt deshalb von der Behörde, dass R den Stall nur mit einem Sichtschutz zu Ns Grundstück errichten darf.