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Fall zur Klagebefugnis bei Verpflichtungsklage: Anspruch wegen möglicher Verletzung eines Grundrechts? - Jurafuchs
A will im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Open-Air-Disco errichten. Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan. Behörde B lehnt den Antrag auf Baugenehmigung deswegen ab. A meint, sie habe einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung aus Art. 14 Abs. 1 GG.
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Begründetheit VK: Fehlende Spruchreife: Bescheidungsurteil
Aktivistin A plant einen Informationsstand zur deutschen Klimapolitik an einer Bundesstraße. Sie beantragt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Straßenbaubehörde lehnt diese mit der Begründung ab, dass solche Aktionen nicht unter eine Sondernutzung fielen und sie daher keine Genehmigung erteilen dürfe.
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Obersatz Fall 2: VK begründet
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz Fall 1: VK unbegründet
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.
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Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
P baut ein Haus am See. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung während der Bauarbeiten zurück. P baut weiter. Nachbarin N mag P nicht und behauptet pauschal, der Bau sei nicht mit der festgesetzten Art der baulichen Nutzung vereinbar. N will, dass B einschreitet.
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Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
M baut in einem durch B-Plan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) eine Fabrik. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung zurück. M baut trotzdem. Nachbarin N meint, Fabriken seien mit Art der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet unvereinbar.
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Baurechtliche Nachbarklage: Mögliche Verletzung von drittschützender Norm, aber Kläger gehört nicht zum Kreis derer, die dadurch geschützt werden.
D errichtet ohne Baugenehmigung in einem durch Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) ein Gruselkabinett. Der im benachbarten Mischgebiet (§ 6 BauNVO) wohnende Angsthase P fürchtet sich davor. Er will, dass die Behörde (B) den Bau untersagt.
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Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei Bauen ohne Baugenehmigung
Saunaliebhaberin Susi (S) will neben ihrer Sauna noch einen Stall für ihre Esel errichten. Sie beginnt den Bau ohne Baugenehmigung. Der nörgelnde Nachbar N ist der Meinung, S bräuchte eine Genehmigung. N will, dass die Behörde (B) den Bau untersagt.
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Grundfall: Möglichkeit des Bestehens des geltend gemachten Anspruchs - Grundlagen drittschützende Norm
Saunaliebhaberin Susi (S) errichtet ohne Baugenehmigung eine riesige Schwitzhütte in ihrem Garten. Der nörgelnde Nachbar N möchte nicht vom Dampf der Sauna belästigt werden. Er will, dass die zuständige Behörde (B) die Fortsetzung des Baus untersagt.
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Klagebefugnis: Anspruch nicht auf gebundene Entscheidung, sondern bloß auf ermessensfehlerfreie Bescheidung, weil Ermessen der Behörde eingeräumt
A möchte im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Unterkunft für Asylsuchende errichten. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Behörde (B) weist die beantragte Baugenehmigung deswegen ab. A meint, dass von den Festsetzungen abgewichen werden kann.
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Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: weiterer Fall des Anspruchs aus Gesetz: Erteilung einer Erlaubnis bei präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Monika Mitternacht (M) möchte eine Tanzbar eröffnen. Da auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, beantragt M die erforderliche Erlaubnis (§ 2 GastG). Die zuständige Behörde (B) lehnt den Antrag ab. M meint, dass keine Versagungsgründe (§ 4 GastG) vorliegen.
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Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Saunaliebhaberin Susi (S) möchte in ihrem Garten eine eigene Schwitzhütte errichten. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde (B) die Erteilung der notwendigen Baugenehmigung. B lehnt den Antrag ab. S ist der Meinung, dass sie einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat.
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Grundfall Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: Keine Adressatentheorie, sondern Vorhandensein eines Anspruchs
Um sich ihr Jurastudium finanzieren zu können, beantragt Lawra (L) eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG bei der zuständigen Behörde (B). B lehnt den Antrag ab. L stehen keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung. Sie will deswegen gegen Bs Entscheidung vorgehen.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
V will ihr Haus um einen Anbau erweitern. Die zunächst erteilte Baugenehmigung wurde zurückgenommen. V hat den Anbau dennoch errichtet. Nachbar N stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erlass einer Beseitigungsverfügung gegenüber V. Der Antrag wird abgelehnt.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Grundfall der Anfechtungsklage im Dreiecksverhältnis (Wiederholung)
V will ihr Haus um einen genehmigungspflichtigen Anbau erweitern. Die zuständige Behörde erteilt V dafür die beantragte Baugenehmigung. Nachbar N will die Errichtung des Anbaus verhindern.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Geldleistungsansprüchen (Fall 2): Klage auf Zahlung bei Vorliegen eines Bewilligungsbescheids
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. L beantragt dafür eine Subvention bei der zuständigen Behörde B. B erteilt L einen Bewilligungsbescheid über die beantragte Subvention. Als L von B Auszahlung der Subvention verlangt, lehnt B dies ab. L möchte deshalb Klage erheben.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage bei Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung: Privatrechtlich-rechtlich organisiert
Die Gemeinde G betreibt ein Schwimmbad durch eine GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, als öffentliche Einrichtung. Kassierer K verweigert Luise Liesviel (L) den Zugang, weil er Streit mit ihrem Bruder hat. L will ins Schwimmbad gehen und klagt.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag. Als M Einsicht nehmen will, verweigert ihre Erzfeindin E die Einsicht. M möchte deshalb Klage erheben.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage: Vertiefung Abgrenzung Realakt/Verwaltungsakt
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. Nach einer landesrechtlichen Bestimmung steht ihr dafür eine Subvention zu. L beantragt die Subvention bei der zuständigen Behörde. Der Antrag wird abgelehnt. L will dagegen vorgehen.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Untersagungsverfügung bei fortgesetztem Bau trotz aufgehobener Baugenehmigung
Die zuständige Baubehörde entzieht Vogelfreund V die zuvor erteilte Genehmigung zum Bau eines großen Vogelkäfigs, weil V die Auflagen zum Lärmschutz nicht erfüllt hat. V setzt den Bau des Käfigs dennoch fort. Nachbar N will dagegen vorgehen.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Verpflichtung auf Erlass einer Untersagungsverfügung bei nicht genehmigungspflichtigem Bauvorhaben
Schrauberin S baut eine genehmigungsfreie Garage auf ihrem Grundstück, um an ihren Oldtimern basteln zu können. Nachbar N meint, dass S beim Bau der Garage die Grenzabstände zu seinem Grundstück nicht einhält. Er verlangt von der zuständigen Behörde, dass S nicht weiterbaut.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage
A beantragt eine Sondernutzungserlaubnis für den Bürgersteig vor seinem Haus an einer Fernstraße, um dort Kuchen für einen guten Zweck zu verkaufen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die Erlaubnis für einen Zeitraum von einer Woche. A möchte seinen Kuchen länger anbieten.
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Abgrenzung Inhaltsbestimmung / Nebenbestimmung; isolierte Anfechtung
R möchte neben ihrem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Sie beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau des Stalls unter der Maßgabe, dass zuvor alle Nachbarn der R dem Bau zustimmen. R will gegen das Zustimmungserfordernis vorgehen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt R.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S zwanzig Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut. S lehnt die Fortbewegung mit dem Auto aus Fitnessgründen ab.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Verpflichtung zur Beifügung einer Nebenbestimmung zur Baugenehmigung
Die zuständige Behörde erteilt R eine Baugenehmigung für den Bau eines Pferdestalls. Rs Nachbar N hat große Angst vor Pferden. N verlangt deshalb von der Behörde, dass R den Stall nur mit einem Sichtschutz zu Ns Grundstück errichten darf.
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Statthaftigkeit der VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
R möchte neben seinem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall mit Flachdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter der Maßgabe, dass ein Satteldach statt des Flachdachs gebaut wird.
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Statthaftigkeit der VK - Abgrenzung zur Anfechtungsklage
Wegen möglicher Gesundheitsgefahren untersagt die zuständige Behörde ausnahmslos den Verkauf von Obst und Gemüse, das mit dem Insektenschutzmittel Y behandelt wurde. Landwirt L benutzt Y schon seit Jahren auf seinen Äckern. Er findet das Verbot unerhört und will klagen.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall
B muss ein Bußgeld zahlen. Beim Ausfüllen des Überweisungsträgers trägt er aus Versehen €100 statt €10 ein. Die zuständige Behörde weigert sich, B das Geld zurückzuerstatten. B lässt sich das nicht bieten und geht zum Verwaltungsgericht. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Statthaftigkeit - Standardfall
Norbert Nase (N) will sich seinen Traum vom Eigenheim verwirklichen. Er beantragt bei der zuständigen Baubehörde eine Baugenehmigung für sein Grundstück. Dem zuständigen Sachbearbeiter passt N's Nase nicht. Er erteilt einen Ablehnungsbescheid. N will klagen.