Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
25. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bei einer Demonstration setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D wird davon getroffen und schwer verletzt. D will zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig war.
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Einordnung des Falls
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der Vergangenheit liegende Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich auch feststellungsfähig. Ist damit die Feststellungsklage statthaft (§ 43 Abs. 1 VwGO)?
Ja!
2. Das berechtigte Interesse i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO umfasst nur rechtliche, nicht aber wirtschaftliche Interessen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. D will in einem späteren Prozess einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Hat D damit grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat?
Ja, in der Tat!
4. D hat ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO. Könnte seine Klage dennoch unzulässig sein, wenn die Feststellungsklage hier subsidiär wäre (§ 43 Abs. 2 S. 1 VwGO)?
Ja!
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