4,8(12.203 mal geöffnet in Jurafuchs)
Strafzumessung - Berechnung des gemilderten Strafrahmens
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Strafzumessung - Minder schwerer Fall
A wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. A war geständiger Ersttäter, das Opfer nur leicht verletzt und der entwendete Gegenstand nur zehn Euro wert. Das Tatgericht legte den normalen Strafrahmen von „nicht unter einem Jahr“ ohne weitere Begründung zugrunde.
Strafzumessung - Tateinheit, § 52 StGB
A wird wegen versuchten Raubes (§§ 249, 22, 23 StGB) in Tateinheit (§ 52 StGB) mit schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) verurteilt. Das Gericht legt einen Strafrahmen von „drei Monate bis elf Jahre und drei Monate (§ 49 Abs. 2, 3 StGB)“ zugrunde. A geht in Revision.