Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Eingriff durch gerichtliches Urteil bei mittelbarer Drittwirkung
Eingriff durch gerichtliches Urteil bei mittelbarer Drittwirkung
17. Februar 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (9.117 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeber A stellt sein Angebot von Gemüse auf Wurstwaren um. Da er „Konflikte“ befürchtet, entlässt er alle Gläubigen, so auch seinen muslimischen Arbeitnehmer M, der dagegen klagt. Das Arbeitsgericht verkennt die Bedeutung der Glaubensfreiheit grundlegend und weist Ms Klage ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingriff durch gerichtliches Urteil bei mittelbarer Drittwirkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist als Arbeitgeber Grundrechtsadressat und damit im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern unmittelbar an die Achtung der Glaubensfreiheit gebunden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Verhältnis Privater untereinander, wie zwischen A und M, gilt die Glaubensfreiheit jedoch trotzdem mittelbar.
Ja, in der Tat!
3. Den Eingriff in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit von M stellt somit die Entlassung durch A dar.
Nein!
4. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, welche die Bedeutung von Ms Glaubensfreiheit grundlegend verkennt und seine Klage abweist, greift in Ms Glaubensfreiheit ein.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
SM2206
6.2.2025, 04:08:32
Meines Wissens nach ist es umstritten, ob in derartigen Konstellationen ein Eingriff vorliegt. Der Staat handelt ja gerade nicht, sondern unterlässt, wenn er eine Klage abweist. Vielfach wird deshalb ein Eingriff auch abgelehnt und stattdessen überprüft, ob der Staat durch die Klageabweisung eine grundrechtliche Schutzpflicht verletzt hat. Ein klarstellender Hinweis wäre vielleicht gut.