Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
13. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (18.523 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Stadtteil S wurde eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Polizei fährt mit einem Lautsprecherwagen durch S, um alle Bewohner aufzufordern, den Stadtteil zu verlassen.
Diesen Fall lösen 97,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Verwaltungsakt kann, um wirksam zu werden, auch öffentlich bekannt gegeben werden.
Genau, so ist das!
2. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung, S wegen der Fliegerbombe zu verlassen, ist zulässig.
Ja, in der Tat!
3. Die Form der öffentlichen Bekanntgabe wurde eingehalten.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleton
15.6.2025, 17:16:33
D.h. also das auch der Zeitpunkt der Bekanntgabe nach § 41 Abs. 1 S.3,4 LVwVfG nur für schriftliche und elektronische VA gilt? Oder wann ist eine mündliche
Allgemeinverfügungbekanntgegeben?

Sebastian Schmitt
16.6.2025, 20:33:58
Hallo @[Aleton](3836), ich nehme an, Du meinst § 41 IV (!) 3, 4 VwVfG? Die gelten in der Tat nur für den Fall der öffentlichen Bekanntgabe schriftlicher oder
elektronischer Verwaltungsakte (s etwa Schoch/Schneider/Baer/Wiedmann, VerwR, Werkstand: 6. EL Nov 2024, §
41 VwVfGRn 108), wie wir dem systematischen Zusammenspiel mit § 41 IV
1 VwVfGentnehmen können. Mündliche Verwaltungsakte sind dagegen schlicht dann bekanntgegeben, wenn die Bekanntgabe vollendet ist. Das ist zB bei unserer Lautsprecherdurchsage ganz einfach dann der Fall, wenn die Durchsage fertig gesprochen ist (zum Ganzen Schoch/Schneider/Baer/Wiedmann, VerwR, Werkstand: 6. EL Nov 2024, §
41 VwVfGRn 110). Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Tea,