Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
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Bekanntgabe von Verkehrszeichen
24. März 2026
16 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.
Diesen Fall lösen 92,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
1. Ein Verwaltungsakt kann, um wirksam zu werden, auch öffentlich bekannt gegeben werden.
Genau, so ist das!
2. Das Halteverbotszeichen ist ein Verwaltungsakt.
Ja, in der Tat!
3. Das Halteverbotszeichen wird jedem Verkehrsteilnehmer individuell bekanntgegeben.
Nein!
4. Das Halteverbotszeichen wird mit der öffentlichen Bekanntgabe gegenüber allen Verkehrsteilnehmern wirksam.
Genau, so ist das!
5. Für die ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Halteverbotszeichens muss dieses sichtbar aufgestellt werden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Cansu
15.8.2024, 10:43:08
Die Aussage über die VA-Eigenschaft
damit zu begründen,
dass es sich um ein Ge- und Verbotsanordnung handelt, erfüllt die Voraussetzung der „
Regelung“, die im § 35 S. 1 VwVfG steht und nicht wie in der Erklärung Normiert eine Voraussetzung des § 35 S. 2 VwVfG. Der Satz 2 definiert lediglich die Allgemeinverfügung als solche.
schwemmely
5.11.2024, 15:13:49
Hallo, könnte mir jemand den letzten Satz kurz erläutern, was mit "Es besteht nur eine Pflicht zur Umschau und keine Pflicht zur Nachschau" gemeint ist? (steh iwi gerade auf dem Schlauch...) und könnte mir jemand noch erklären, warum die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht Zeichen an den ruhenden Verkehr höher sind?
supplanto
13.12.2024, 19:42:57
Im ruhenden Verkehr besteht die Möglichkeit,
dass der Fahrer sich auch nach Abstellen des Fahrzeugs
darüber vergewissern kann, ob Verkehrszeichen vorhanden sind.
Daher sind insofern höhere Anforderungen zu stellen als im fließenden Verkehr. Zu den Pflichten eines Fahrers gehört generell sich zu vergewissern, ob ein Verkehrszeichen vorhanden ist. Eine
darüber hinausgehende Pflicht zur Nachschau wird nur angenommen, wenn es
dazu besonderen Anlass gibt, wie bspw. schlechte Sichtverhältnisse.
schwemmely
13.12.2024, 20:33:52
nke @[supplanto](276300) :))
Lisa
31.7.2025, 20:31:19
Ich verstehe leider nicht, wie aus den §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 4 StVO auf eine besondere Art der Bekanntgabe geschlossen werden kann?
