Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Verwaltungsakt kann, um wirksam zu werden, auch öffentlich bekannt gegeben werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Halteverbotszeichen ist ein Verwaltungsakt.
Ja, in der Tat!
3. Das Halteverbotszeichen wird jedem Verkehrsteilnehmer individuell bekanntgegeben.
Nein!
4. Das Halteverbotszeichen wird mit der öffentlichen Bekanntgabe gegenüber allen Verkehrsteilnehmern wirksam.
Genau, so ist das!
5. Für die ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Halteverbotszeichens muss dieses sichtbar aufgestellt werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.