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Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Sicherungseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Sicherungseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
27. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S nimmt bei der Bank D einen Kredit auf. Zur Sicherung ihrer Forderung lässt D sich das Eigentum an der Rolex des S übertragen. Die Uhr bleibt aber bei S. G hat eine titulierte Forderung gegen S. Zur Vollstreckung der Forderung lässt er die Uhr pfänden. D will dagegen vorgehen.
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