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Sicherungseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Sachverhalt
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Vermieterpfandrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
S mietet von D eine Wohnung. G lässt aufgrund einer titulierten Forderung gegen S bei S in der Wohnung ein Klavier pfänden, das S gehört. D will gegen die Pfändung vorgehen, weil S auch bei ihm Schulden habe.

Vertragliches Pfandrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
G hat gegen S einen titulierten Anspruch. S nimmt bei ihrem Mitbewohner D ein Darlehen auf und räumt ihm zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs ein Pfandrecht an ihrer goldenen Halskette ein. D legt die Kette in sein Zimmer. G lässt die Kette ohne Zustimmung des D pfänden.