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Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Vertragliches Pfandrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Vertragliches Pfandrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
16. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat gegen S einen titulierten Anspruch. S nimmt bei ihrem Mitbewohner D ein Darlehen auf und räumt ihm zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs ein Pfandrecht an ihrer goldenen Halskette ein. D legt die Kette in sein Zimmer. G lässt die Kette ohne Zustimmung des D pfänden.
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