ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Statthaftigkeit - Was bedeutet „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO?

Statthaftigkeit - Was bedeutet „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO?

3. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Als D bei seinem Freund S zu Besuch ist, kommt ein Gerichtsvollzieher vorbei, um eine titulierte Forderung des G gegen S zu vollstrecken. Ds Sonnenbrille wird gepfändet. D fragt sich, ob eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 Abs. 1 ZPO) statthaft wäre. ‌

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