Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Statthaftigkeit - Was bedeutet „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO?
Statthaftigkeit - Was bedeutet „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO?
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als D bei seinem Freund S zu Besuch ist, kommt ein Gerichtsvollzieher vorbei, um eine titulierte Forderung des G gegen S zu vollstrecken. Ds Sonnenbrille wird gepfändet. D fragt sich, ob eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 Abs. 1 ZPO) statthaft wäre.
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