Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Grundrechte
Bekenntnisfremder Schüler in öffentlicher Bekenntnisschule
Bekenntnisfremder Schüler in öffentlicher Bekenntnisschule
20. Mai 2025
4,5 ★ (3.550 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B gehört dem islamischen Glauben an. Seine Eltern begehren, dass er in eine sehr nah an ihrem Wohnhaus gelegene staatliche katholische Bekenntnisschule aufgenommen wird. Der Schulleiter lehnt den Antrag ab.
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Einordnung des Falls
Bekenntnisfremder Schüler in öffentlicher Bekenntnisschule
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B bzw. seine Eltern sehen sich in ihren Grundrechten verletzt und ziehen nach erfolglosem Bestreiten des Rechtswegs vor das BVerfG. Ist die Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG) einschlägig?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung in hinreichend substantiierter Weise dargelegt wird (§§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG).
Genau, so ist das!
3. Der Landesgesetzgeber ist grundsätzlich frei bei der Wahl der Schulform für die öffentliche Volksschule.
Ja, in der Tat!
4. Der Landesgesetzgeber darf öffentliche Bekenntnisschulen errichten. Dabei bestehen zwangsläufig Differenzierungen zwischen den Schulformen, welche verfassungsrechtlich entsprechend zu würdigen sind.
Ja!
5. Der Staat ist verpflichtet in weltanschaulich-religiöser Hinsicht Neutralität zu wahren.
Genau, so ist das!
6. Die staatliche Pflicht zur weltanschaulich-religiöser Neutralität bezieht sich auf alle staatlichen Schulen in gleicher Weise.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Kollidieren zwei Verfassungsgüter miteinander, sind sie nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz in einen möglichst schonenden Ausgleich zu bringen.
Ja!
8. B’s Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und hat daher keine Aussicht auf Erfolg.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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